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Der Förderfall Operettensommer

Christian Mey Von Christian Mey
17.06.2020, 13:19
in Kufstein, Kultur
Lesezeit: 13 Minuten
Der Förderfall Operettensommer

Foto: iStock

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Mitte April stand fest, auch der Operettensommer 2020 fällt dem Corona-Virus zum Opfer. Nachdem Veranstalter Josef Resch der Stadt Kufstein und dem Tourismusverband eine mögliche Pleite der Operettensommer GesmbH offenbart, soll eine Verschiebung auf 2021 vorerst das Schlimmste verhindern. Gleichzeitig findet sich aber im Hintergrund eine höchst liquide Gesellschaft, über die seit Jahren die Tickets abgerechnet werden. 


Er gehört seit 14 Jahren zum festen Bestandteil des Kultursommers in der Bezirkshauptstadt Kufstein und ist zur Premiere stets Treffpunkt für Politik, Wirtschaft und Adabeis. Rund 19.000 Besucher lockt der Operettensommer Kufstein an drei Wochenenden im August in die Festungsarena. 1,2 Millionen Euro werden von der Operettensommer GesmbH inklusive Förderungen jährlich umgesetzt. Geschäftsführer und alleiniger Eigentümer ist der Innsbrucker Kulturunternehmer Josef Resch (70), der auch schon den Tanzsommer Innsbruck veranstaltet hat. 

Mitte April offenbart sich die vermeintliche Tragik

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2020 sollte das Muscial „Evita“ auf dem Spielplan stehen. Regie und Choreographie: Enrique Gasa Valga. Die Vorbereitungen laufen gerade auf Hochtouren, der Kartenvorverkauf ebenso; bis die Coronakrise österreichweit das Aus für alle großen Kulturveranstaltungen in diesem Sommer bedeuten sollte. Während unzählige Events österreichweit kurzerhand abgesagt wurden, zögert man beim Operettensommer.  Erst Mitte April, während einer Krisensitzung gemeinsam mit Vertretern der Stadt Kufstein, des Tourismusverbandes Kufsteinerland und der Stadtwerke Kufstein offenbart sich die vermeintliche Tragik: Bei einer Absage der Veranstaltungsreihe würde die Operettensommer GesmbH zwangsläufig insolvent gehen, erklärt Josef Resch. Die Argumentation: Bereits eingenommene Kartenentgelte müssten vollumfänglich zurück bezahlt werden. Doch die seien bereits für Anlaufkosten ausgegeben worden und würden daher fehlen. Eine Rückzahlung sei nicht möglich. „Das heißt zwangsläufig Insolvenzantrag innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Alles andere wäre Insolvenzverschleppung“, beschreibt Josef Resch die vermeintliche Dramatik der Situation Mitte April. Gemeinsam beschließt man daher eine Verschiebung als erste Hilfe.  Anstatt den Operettensommer 2020 abzusagen, soll dieser mit dem selben Spielplan 2021 stattfinden. Enrique Gasa Valga inklusive. Alle Karten sollen gültig bleiben und auf der Homepage wird ab dem 24. April eindringlich darum gebeten, dass bereits erworbene Karten nicht zurückgegeben werden. Ein perfekter Plan, der aber dank dem kurz darauf beschlossenen Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz ohnehin nur mehr bedingt nötig war. Was aber übrig bleibt, sind  die heuer bereits angefallenen Kosten, die Resch mit bis zu 200.000 Euro beziffert und auf denen er mit  seinem Operettensommer nicht sitzen bleiben möchte. Weil sonst immer noch die Pleite droht. 

Operettensommer steht seit längerem auf wackligen Beinen

Denn das Unternehmen Operettensommer GesmbH steht nicht erst seit Corona auf wackligen Beinen. Der Kreditschutzverband von 1870 beurteilt die Ausfallswahrscheinlichkeit aktuell mit „überdurchschnittlich“. Das Rating laut KSV ist schlechter als der Branchendurchschnitt.  Die Bilanz 2018 weist eine negative Eigenkapitalquote von 4,95 % auf. Rechnet man Forderungen und Verbindlichkeiten auf, bleibt ein Schuldenstand von rund 23.000 Euro. Kein Drama. Aber schlecht genug, um jetzt schwer an Überbrückungskredite mit Staatsgarantien des Bundes oder Notfallhilfen zu kommen. Diese gibt es nur für gesunde Unternehmen. Um als solches zu gelten, müsste die Operettensommer GesmbH zumindest eine positive Eigenkapitalquote von acht Prozent aufweisen. 

Öffentliche Gelder sollen es richten, auch ohne Veranstaltung

Reschs Lösung: Das Land Tirol, die Stadt Kufstein mit Stadtwerken und Kufgem oder der Tourismusverband Kufsteinerland sollen in die Bresche springen. Sie fördern den Operettensommer seit seinem Bestehen und hätten laut Resch die Beträge ohnehin im Budget. Kufstein fördert jährlich mit rund 213.000 Euro, Kufsteinerland mit rund 106.000 Euro und der Tourismusförderungsfond des Landes Tirol mit maximal 100.000 Euro. Stadtwerke und Kufgem sponsern nochmals rund 85.000 Euro. Summe:  Rund 504.000 Euro. Jährlich. Das sind 45% der gesamten Einnahmen. Die Gegenleistung in normalen Jahren: eine Veranstaltung für drei Sommerwochenenden mit rund 19.000 Besuchern, die Leben und vor allem Geld in die Stadt bringen soll. Doch die wird es 2020 nicht geben. Wenn auch unverschuldet. 

Hoch liquide Ticketgesellschaft im Hintergrund

Trotzdem muss Geld fließen, fordert Resch. Zumindest 2021. Um die trotz Verschiebung immer noch befürchtete  Pleite der Operettensommer GesmH abzuwenden. Doch ob eine Pleite ohne Hilfen überhaupt unausweichlich ist, darf inzwischen bezweifelt werden, weil Josef Resch auch 100 %iger Eigentümer und Geschäftsführer der YES Veranstaltungs- und Beteiligungs GmbH ist. Über diese Gesellschaft werden die Tickets für den Operettensommer verkauft. Und diese Gesellschaft ist hoch liquide. Zumindest zeigt die Bilanz 2018 ein Eigenkapital von rund 1,1 Millionen Euro. Allein 585.000 davon auf dem Bankkonto. 96 % Eigenkapitalquote hat das Unternehmen insgesamt. Von 2016 bis 2018 erwirtschaftet YES 747.000 Euro Gewinn nach Steuern. Gleichzeitig darbt die Operettensommer GesmbH vor sich hin, weist 2017 und 2018 insgesamt nur einen Gewinn von rund 15.000 Euro aus und pocht jetzt auf die Rettung durch die öffentliche Hand.

In den Jahren 2016 – 2018 erwirtschaftet die Ticketgesellschaft des Operettensommers Gewinne in Höhe von 737.000 Euro nach Steuern und weist 2018 1,1 Millionen Eigenkapital aus.

 

»Kein Kulturbetrieb kann ohne Subventionsgeber Zusatzkosten finanzieren. Das würde ja voraussetzen, dass man vorher auch Gewinne gemacht hat. Das Subventionssystem ist darauf aufgebaut, dass fehlende Gelder durch die öffentliche Handbezahlt werden.«
Josef Resch, Operettensommer GesmbH

“Unser Ziel ist es, die Zusatzkosten für 2020 zu 100% gesetzeskonform zu decken. Durch Sparen und Hilfspakete.”
Josef Resch, Operettensommer GesmbH

 

Eine Veranstaltung, zwei Gesellschaften

Die Logik des Systems ist so einfach, wie bestechend: Eine Veranstaltung, zwei Gesellschaften. Eine „neutrale Lösung“, wie Josef Resch es beschreibt. Sauber getrennt. Darauf lege er Wert. Während die Operettensommer GesmbH als Veranstalter bilanztechnisch „neutral“ gehalten werden muss, um in den Genuss von Landesförderungen zu kommen,  darf YES als Ticketvertrieb satte Gewinne schreiben. Resch als 100 %iger Eigentümer beider Gesellschaften hat in den vergangenen Jahren mit dem Operettensommer Kufstein aber gut verdient, ist liquide und könnte ohne größere Probleme sogar die gesamten Kosten der Verschiebung auf 2021 aus eigener Tasche bezahlen. Ohne Staatshilfe, ohne Förderungen, ohne Sponsoren. Wie viele Unternehmen, die den herben Verlust der vergangenen Monate aus eigener Tasche finanzieren müssen, weil Förderungen ein Tropfen auf den heißen Stein sind, oder erst gar nicht greifen.  Den Operettensommer in die Pleite zu schicken wäre damit wohl mehr Willkür als Notwendigkeit. 

Wer Gewinne schreibt, bekommt keine Subventionen

Auch für 2019 prognostiziert Josef Resch der Operettensommer GesmbH eine „ausgeglichene Bilanz“. Denn schreibt die Gesellschaft einen Gewinn, reduziert sich der maximal genehmigte  Förderbeitrag des Landes Tirol von 100.000 Euro um den erwirtschafteten Gewinn. Resch erklärt schriftlich: „Das Subventionssystem ist darauf aufgebaut, dass fehlende Gelder durch die öffentliche Hand bezahlt werden.“ Das bestätigt auch das Land Tirol: „Förderungen werden nach dem Grundsatz genehmigt, dass sie der Verlustabdeckung und nicht der Gewinnmaximierung dienen.“ Ob dem Land Tirol die Verwaltung über zwei Gesellschaften bekannt ist, bleibt offen. Auf Nachfrage heißt es kurz:  „Antragsteller ist die Operettensommer GesmbH, die damit als Gegenstand der Förderabwicklung gilt.“ Nur sie wird geprüft und entspricht den Richtlinien. Eine „Punktlandung“, nennt es Josef Resch.  

 

“Förderungen werden nach dem Grundsatz genehmigt,
dass sie der Verlustabdeckung und nicht der Gewinnmaximierung dienen.”
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Amt der Tiroler Landesregierung

„Es liegt eine Förderzusage bei Durchführung einer Veranstaltung im Jahr 2020 vor.
Diese wird ausschließlich dann ausbezahlt, wenn die Veranstaltung auch durchgeführt wurde.
Für davon abweichende potentielle Förderungen ist ein erneuter Antrag einzubringen.
Ein solcher liegt uns derzeit nicht vor.“
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

Auch für 2020 bestätigt das Land Tirol eine Förderzusage aus dem Tourismusförderungsfond  von bis zu 100.000 Euro. Jedoch nur, wenn eine Veranstaltung abgehalten wird, was inzwischen ausgeschlossen ist. Ein zusätzlicher Antrag auf Ausfallszahlungen ohne Veranstaltung liege nicht vor. Womit Josef Reschs Hoffnung auf Übernahme der Ausfallskosten 2020 durch die öffentliche Hand allein auf Kufstein ruhen. Dort zeigt man sich grundsätzlich schon Mitte April in der Krisensitzung bereit, dem hoch liquiden Kulturunternehmer unter die Arme zu greifen. Man will ja die Pleite abwenden. 

Kufstein überweist 108.000 Euro, Kufsteinerland zurückhaltender

14% der Gesamtkosten sollten es laut Josef Resch sein. Insgesamt aber nicht mehr als maximal 200.000 Euro. Eher 100.000, relativiert der Kulturunternehmer auf Nachfrage. So genau wüsste er das dann doch nicht. Zumindest jetzt. In jedem Fall würden sie aber aufgeteilt werden. Anteilsmäßig. Soviel stünde fest. Und während die Stadt Kufstein schon 108.000 Euro überwiesen hat, zeigt man sich beim Tourismusverband Kufsteinerland zurückhaltender. Dort pocht man aus „kaufmännischer Sorgfaltspflicht“ zumindest auf bestimmte Kriterien für eine Übernahme der Kosten und betont, dass die Tiroler Tourismusverbände derzeit unter großem finanziellen Druck stünden. Damit verbunden seien nicht nur massive Einsparungen im Bereich Veranstaltungen, Marketing und Infrastruktur, sondern gar Personalabbau. „Der Operettensommer muss sich daher verpflichten, alle staatlichen Coronahilfen vollumfänglich auszuschöpfen und darüber laufend Bericht erstatten. Gleichzeitig muss sich durch diese Coronahilfen der Beitrag des TVB in gleichem Ausmaß verringern“, so Direktor Stefan Pühringer. Ebenso werde verlangt, dass  Land, Stadt, Stadtwerke und Kufgem im selben Ausmaß herangezogen werden und Josef Resch, sich verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Eine Auszahlung des TVB gäbe es nur für tatsächlich angefallene Kosten im Nachhinein und unter Vorlage von Originalbelegen. Ebenso sei die Buchhaltung für die betroffenen Jahre mit Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen. 

Kufsteins Bürgermeister bleibt Antworten schuldig

Kufsteins Bürgermeister Martin Krumschnabel geht auf Anfrage von QUER!  vorsorglich auf Tauchstation: Auf die schriftliche Anfrage, ob die Stadt Kufstein als jährlicher Förderer mit rund 213.000 Euro in den letzten Jahren die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung des Operettensommers geprüft habe, gibt es keine Antwort. Auch auf die Frage, ob der Stadt Kufstein bekannt ist, dass es eine zweite, hoch liquide Gesellschaft im Eigentum von Josef Resch gibt, über die der Ticketverkauf für den Operettensommer abgerechnet wird: keine Antwort. Die Frage nach den Förderkriterien der Stadt oder wie sich die Summe von 213.000 Euro als Förderbetrag in normalen Jahren errechnet, bleiben ebenso unbeantwortet. 

Vertragsverlängerung für weitere fünf Jahre läuft gerade

Zuguterletzt laufen vor diesem Hintergrund gerade die Verhandlungen für die Vertragsverlängerung mit der Operettensommer GesmbH für weitere fünf Jahre ab 2022. Seitens TVB Kufsteinerland sieht man diese grundsätzlich positiv: „Es gibt Beschlüsse im Vorstand und Aufsichtsrat, die besagen, dass man einer Verlängerung zustimmt. Auch hier wurden zahlreiche Ideen für Weiterentwicklungen in den Gremien erarbeitet und ausformuliert, die nun in den Vertrag einfließen sollen.

Der Vertrag ist derzeit noch nicht unterzeichnet und befindet sich in Bearbeitung“, so Pühringer. Ob das Land Tirol mit seinen 100.000 Euro die ganzen fünf Jahre als Förderer zur Verfügung steht, ist offen. Denn dort wird die Situation jährlich neu beurteilt. 

Derzeit liegt keine bessere Idee auf dem Tisch

Gleichzeitig wird gerade daran gearbeitet, dem Operettensommer ein neues Image zu verpassen. Zum „Musicalsommer“ soll er werden, um künftig internationaleres und jüngeres Publikum anzulocken. Und um damit neue, Tourismusmärkte erschließen zu können. Auch wenn der Operettensommer seit Jahren umstritten ist und für Kontroversen in der Festungsstadt sorgt, ist man sich zumindest soweit einig, dass derzeit keine bessere Idee für die Bespielung der Festung im Sommer auf dem Tisch liegt. 


Die Chronologie einer Verschiebung

14. April 2020 

Gemeinsame Sitzung von Josef Resch mit Stadt, Tourismusverband, Stadtwerken. 
Die Verschiebung und die Abdeckung des Verlusts wurden laut Josef Resch beschlossen, um die im Raum stehende Insolvenz abzuwenden.

17. April

Regierung untersagt Großevents bis 31. August. Der Operettensommer gibt auf der Homepage bekannt,
dass der Regierungsbeschluss noch geprüft wird, und ob die Veranstaltung stattfinden kann.

24. April

Der Operettensommer gibt offiziell bekannt, dass die Veranstaltung nichtabgesagt, aber auf 2021 verschoben wird.
Der Verlust durch die Verschiebung sei maximal 200.000 Euro.

28. April

Die Bundesregierung beschließt das Kunst-, Kultur – und Sportsicherungsgesetz.

Neues Gesetz regelt Rückzahlung von Konzerttickets 

Das sogenannte Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG) wurde Ende April beschlossen. Es umfasst Veranstaltungen, die nach dem 13.3.2020 bis zum 31.12.2020 hätten stattfinden sollen. Geregelt wird darin, dass Veranstalter von abgesagten Konzerten, Opern, Theater oder Sportereignissen nicht mehr dazu verpflichet sind, die Gelder für bereits gekaufte Tickets vollumfänglich zurückzuerstatten. Stattdessen können sie den Kunden bis zu einem Wert von 70 Euro pro Ticket Gutscheine für spätere Veranstaltungen ausstellen. Beträge über 70 Euro pro Ticket müssen auf Verlangen zurückerstattet werden. Erst wenn die Gutscheine bis Ende 2022 nicht konsumiert werden, besteht ein Recht auf gänzliche Rückerstattung des bezahlten Betrages. Das Gesetz soll Veranstalter vor der Insolvenz retten, wird aber von Konsumentenschützern kritisiert, weil das Insolvenzrisiko damit auf die Käufer der Konzertkarten abgewälzt wird. 

 

 

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