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Fußpflege könnte schon bald empfindlich teurer werden

Und nicht jeder ist berechtigt, diese auch anzubieten

Christian Mey Von Christian Mey
13.04.2020, 09:36
in Gesundheit, Wirtschaft
Reading Time: 4min Lesezeit
Fußpflege könnte schon bald empfindlich teurer werden

Fußpflege dürfen nur ausgebildete Fachkräfte mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung durchführen.

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Weil Materialkosten wie Mundschutz, Handschuhe oder Desinfektionsmittel derzeit enorm steigen, rät die Wirtschaftskammer Tirol FußpflegerInnen die Preise anzupassen. Fußpflegen könnten daher schon bald bis zu 72 Euro kosten.

Für viele Menschen gehört die monatliche Fußpflege zum Leben wie der Friseurbesuch. Nicht nur aus kosmetischen Gründen. Oft ist die Behandlung von Hühneraugen, eingewachsenen Nägeln oder Druckstellen durch zu viel Hornhaut unumgänglich. Die Preise sollen jetzt aber empfindlich teurer werden, wenn es nach Astrid Westerthaler geht. Die Landesinnungsmeisterin der Wirtschaftskammer Tirol warnt in einer Aussendung an Mitgliedsbetriebe vor der enormen Preissteigerung bei den Materialkosten. Mundschutzmasken würden jetzt schon über das zehnfache kosten. Auch die Kosten für Desinfektionsmittel seien enorm gestiegen. Darüber hinaus dürften Fußpfleger aufgrund der hohen Hygienevorschriften nur gesondert zugelassene Mittel verwenden. Westerthaler will damit ihre Mitgliedsbetriebe sensibilisieren. “Jetzt ist die Zeit, sich die Kalkulation nochmals genauer anzuschauen”, so Astrid Westerthaler auf Nachfrage von QUER!. Als Richtwert schlägt die Innungsmeisterin in der Aussendung einen Preis pro Minute zwischen Euro 1,00 bis Euro 1,20 brutto vor. Bei einer Behandlungsdauer von rund 45 Minuten könnte eine Fußpflege dann schnell 54 Euro kosten, bei einer Stunde könnten beim nächsten Termin auch 72 Euro auf dem Kassenzettel stehen, wenn sich die FußpflegerInnen an die Empfehlung der Wirtschaftskammer halten. Wert sei es diesen einen Euro pro Minute allemal, betont Astrid Westerthaler, schließlich wären Fußpfleger bestens ausgebildete Fachkräfte im Gesundheitsbereich. Darüber hinaus sei dies nur eine Empfehlung, da Preise nicht vorgeschrieben werden könnten. In Ihrer Aussendung schlägt Westerthaler aber einen durchaus strengen Ton an: “Behandlungspreise von Euro 31,00 bis Euro 40,00 für 50 Minuten sind wirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Dagegen wird die Landesinnung in nächster Zeit vorgehen. Wir sind hier nämlich der Meinung, dass derart günstige Preise in den Bereich „unlauterer Wettbewerb“ fallen.” Dem widerspricht Rechtsanwalt Helmut Naschberger von der Kanzlei “Die Anwälte” in Kufstein auf Nachfrage von QUER! Aber es gäbe auch eine Ausnahme. 

Günstige Preise sind prinzipiell erlaubtes Mittel, aber nicht immer

“Soweit keine gesetzliche oder vertragliche Preisbindung besteht – kann jeder seine Ware so billig verkaufen, wie er will. Das Unterbieten der Preise der Mitbewerber ist also ein grundsätzlich ein erlaubtes Mittel im wirtschaftlichen Wettbewerb”, so Naschberger. Auch der Verkauf zu Verlustpreisen sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Der Gefahr wettbewerbswidrig zu handeln würde man sich erst aussetzen, wenn Preise ohne Rücksicht auf Verluste nur deswegen unterboten werden, um den Mitbewerber mit voller Absicht wirtschaftlich zu vernichten. “Auch wenn ich ebenso der Meinung bin, dass 40,00 Euro für fünfzig Minuten hart an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit sind, vage ich zu bezweifeln, dass man FußpflegerInnen bei diesen Preisen bereits eine wirtschaftliche Vernichtungsabsicht unterstellen kann”, schließt Naschberger. 

KosmetikerInnen dürfen keine Fußpflege durchführen

Oft würden KosmetikerInnen, die Gesichtsbehandlungen oder eine Maniküre an den Händen durchführen auch die sogenannte Pediküre unter dem Begriff “kosmetische Fußpflege” (Fußbad, Nagelhaut entfernen, Nägel schneiden, Lackieren, Massage) an den Füßen mitmachen. Das sei jedoch seit 2008 schon nicht mehr erlaubt. Den Begriff “kosmetische Fußpflege” gäbe es aber ohnehin nicht. “Genau genommen dürfen KosmetikerInnen nicht mal einen Nagellack an den Füßen auftragen”, mahnt Astrid Westerthaler insbesondere vor Haftungsrisiken, wenn es Verletzungen beim Kunden gäbe. “Schnell kann man mit hohen Kosten konfrontiert sein, weil die Betriebshaftpflicht aufgrund der fehlenden Gewerbeberechtigung aussteigt”, erklärt die Innungsmeisterin. “Das ist wie fahren ohne Führerschein.” Nicht zuletzt würde aber auch der Begriff “medizinische Fußpflege” gerne fälschlich verwendet. Den gäbe es nämlich auch nicht und die Verwendung würde von der Ärztekammer streng überwacht. 

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Wie weit die Preise für eine podologische Fußpflege im Meisterbetrieb wirklich steigen, wird an den Materialkosten und einer wirtschaftlich gesunden Kalkulation des jeweiligen Unternehmens liegen. Aber auch die Kunden sollten mehr darauf achten, dass sie ihre Füße nur einem Meisterbetrieb anvertrauen, der dafür auch die entsprechende Berechtigung vorweisen kann. 

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